Das darf die Polizei laut De Crem nur bei Verstößen, die explizit im entsprechenden ministeriellen Erlass stehen - nicht aber in den Verdeutlichungen, die das Krisenzentrum auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Konkret geht es beispielsweise um die Frage, ob jemand auf einer öffentlichen Bank sitzen darf. Laut den häufig gestellten Fragen auf der Webseite des Krisenzentrum ist das nicht erlaubt. Die Maßnahme steht aber nicht wörtlich im ministeriellen Erlass. Der Erlass sei aber der einzige juristisch verbindliche Text, so De Crem.
Im Kammerausschuss hat De Crem außerdem klargestellt, dass die Polizei auch ohne Durchsuchungsbefehl in eine private Wohnung eindringen darf, um dort eine Lockdown-Party zu beenden.
belga/vrt/okr