Ein Mammutprozess beginnt, seine Schatten vorauszuwerfen. Zum ersten Mal musste sich die Brüsseler Anklagekammer mit den Anschlägen vom 22. März, bei denen insgesamt 32 Menschen getötet worden waren, befassen.
Zunächst ging es um technische Aspekte: um die Frage, ob die im Laufe der Untersuchung angewandten besonderen Ermittlungsmethoden rechtens waren. Gemeint sind also geheime Abhöraktionen oder Observationen. Die meisten Anwälte scheinen hier keine grundlegenden Einwände zu haben. Es wird erwartet, dass die Anklagekammer das Vorgehen der Ermittler billigen wird.
Unabhängig vom Inhalt war der Gerichtstermin vor allem für die Nebenkläger von besonderer Bedeutung. "Es war das erste Mal, dass sich die Opfer der Anschläge in die gerichtliche Prozedur einbringen konnten", sagte eine Anwältin.
Einige Opferverbände brachten aber mit Blick auf den eigentlichen Prozess ihre Bedenken zum Ausdruck. Wahrscheinlich werden sich am Ende acht der 13 Beschuldigten vor dem Schwurgericht verantworten müssen. Daneben gibt es bis zu 900 Nebenkläger. Nach Schätzungen könnte das Verfahren bis zu neun Monate dauern.
Einige stellten sich die Frage, ob ein Schwurgericht mit seiner schwerfälligen Prozedur all dem überhaupt gerecht werden könnte und brachten die Hoffnung zum Ausdruck, dass man die Prozedur womöglich doch noch mal überdenkt.
Roger Pint