1 Kommentar

  1. Es lag nun mal einfach keine Notwehrsituation vor.

    Der wallonische Beamte wurde von niemandem bedroht. Stattdessen verliert eine kurdische Flüchtlingsfamilie ihre wehrlose kleine Tochter, getroffen von der Kugel aus der Dienstwaffe eines wallonischen Milizbeamten.

    Auch wenn ich selber nicht von einer Tötungsabsicht mit rassistischem Beweggrund ausgehen will, bleibt festzustellen dass das kleine Mädchen tot ist.

    Der Fahrer hat sich meiner Meinung nach vermutlich durch ein Missverständnis ungeschickt angestellt bei der Kontrolle und den Wagen unkontrolliert durch das wallonische Dorf gejagt mit allen Risiken für die Verkehrsteilnehmer. Und das obwohl niemand Angst haben musste vor einer Abschiebung.

    Wie auch immer - wenigstens Schmerzensgeld plus anerkanntem subsidiären Schutz für alle Hinterbliebenen des Opfers sind einzuklagen beim Föderalstaat.