Der französischsprachige Richter hatte auch die Rückführung der Eltern der Kinder angeordnet. Sein niederländischsprachiger Kollege sieht dafür keinen Anlass. Er begründet seine Entscheidung damit, dass die Eltern der Kinder sich freiwillig dazu entschieden hätten, Belgien zu verlassen, um in einem Konfliktgebiet zu leben. Der belgische Staat dürfe in solchen Fällen souverän entscheiden, ob er solche Bürger zurückholen möchte oder nicht.
Anwälte der IS-Mitglieder kritisierten das Urteil. Es dürfe nicht sein, dass mit niederländischsprachigen belgischen IS-Mitgliedern unterschiedlich umgegangen werde als mit französischsprachigen. Belgien könne nicht zwei Personen in der gleichen Situation unterschiedlich behandeln, nur weil sie unterschiedliche Sprachen sprechen würden.
Bei den Kindern hingegen ist die Sache klar: Sie haben laut beiden Gerichtsurteilen ein Anrecht auf Rückführung. Im aktuellen Fall hat Belgien jetzt sechs Wochen Zeit, die Kinder auf die Reise vorzubereiten. Dafür müssen Papiere ausgestellt werden und Begleiter für die Kinder nach Syrien entsandt werden.
Sollte der Staat die Kinder nicht innerhalb der nächsten sechs Wochen nach Belgien zurückführen, droht ein Bußgeld von 5.000 Euro pro Kind und pro Tag, der über die sechs Wochen hinaus verstreicht.
Die Föderalregierung wird die Anordnung anfechten, wie Justizminister Koen Geens am Donnerstagvormittag im flämischen Rundfunk ankündigte.
Kay Wagner