Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Lokführer ein Haltesignal überfahren.
Die Bahngesellschaft SNCB und der Schienennetzbetreiber Infrabel waren nach Meinung der Staatsanwaltschaft nachlässig in Bezug auf die Sicherheitstechnik der Züge und der Bahnstrecke. Deshalb sollen sie eine Geldstrafe von 700.000 beziehungsweise 650.000 Euro zahlen. Dafür soll es keine Bewährung geben.
Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich auch bei den Opfern und den Angehörigen, dass sie so lange auf einen Prozess warten mussten. Das Unglück ereignete sich vor neun Jahren. Am 15. Februar 2010 waren auf Höhe von Buizingen ein Regionalzug und ein Intercity-Zug frontal zusammengestoßen. Dabei starben 19 Menschen, mehr als 300 wurden verletzt.
Die Zivilparteien übten am Montagnachmittag heftige Kritik an SNCB und Infrabel. Sie erklärten, mangelnde Sicherheitsmaßnahmen und mangelnde Koordination seien für das Unglück verantwortlich. Rentabilität habe Vorrang vor Sicherheit gehabt.
Drei Parteien sind angeklagt: Einer der beiden Lokführer soll ein Haltesignal übersehen haben. Die Bahngesellschaft SNCB und der Schienennetzbetreiber Infrabel sollen dafür verantwortlich sein, dass die Züge keine ausreichende Sicherheitstechniken hatten.
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