Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Die Regierung hätte vorher eine Umweltprüfung machen müssen. Damit gaben die Richter in Luxemburg zwei Umweltverbänden recht, die geklagt hatten.
Die Umweltprüfung muss jetzt nachgeholt werden. Bis das Ergebnis vorliegt, dürfen die Atommeiler am Netz bleiben, damit die Stromversorgung in Belgien nicht gefährdet wird.
Doel 1 und Doel 2 hätten eigentlich 2015 abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde aber um zehn Jahre verlängert.
belga/vrt/est