4 Kommentare

  1. Finde ich grundsätzlich sehr gut. Leider sind nicht alle Straftaten zu sanktionieren, da doch noch zu wenige Kontrollen durchgeführt werden.

  2. Im Prinzip richtig, ja - nur wie wird es gehandhabt ? Rechts eine Reihe LKW, die vorschriftsmäßig 90km/h fahren. Ich in der Mitte mit 110. Hinter mir mehrere Fahrzeuge mit gleichem Tempo. Wenn ich mich jetzt vorschriftsmäßig rechts einordne, habe ich die A-Karte gezogen, denn ich bleibe zwischen den LKW, denn dies Lücke ist für den nächsten zu klein. Der LKW muss bremsen, weil er ja erneut seine 50 Meter Sicherheitsabstand aufbauen muss. Das selbe gilt für alle dahinter fahrenden LKW usw. Wenn ich dann irgendwann. Wieder auf die Mittelspur wechsle, muss der nächste PKW, der kommt höchstwahrscheinlich auf den linken Fahrstreifen usw. So eindeutig ist das alles nicht. Wie groß muss die Lücke rechts sein, damit ich mich einordnen muss ?
    Jeder Fahrstreifenwechsel ist eine potentielle Gefahrenquelle.....

  3. Das ist nicht schlecht, aber es hat auch große Nachteile. Warum wird die rechte Spur nicht rein als LKW Spur benannt. Dann hört dieses VERDAMMTE LKW abbremsen durch PKW auf.

  4. Roger Müller ein Überholvorgang gilt dann als beendet wenn man vor dem zu überholenden Fahrzeug einscheren kann ohne ihn zu behindern bzw. ihn auszubremsen.
    Wenn Du mit 110 zwischen Lkw und Lkw einfädeln willst dann hast Du Deinen Überholvorgang doch nicht wirklich abgeschlossen sondern nur unterbrochen da du ja um einiges schneller unterwegs bist als die Lkw Kolonne.
    Wenn man sich wirklich über so ein einfaches Überholmanöver solche Gedanken machen muss dann hat man in der Fahrschule nicht wirklich aufgepasst...
    PS Lkw fahren NIE vorschriftsmäßig 90kmh denn erlaubt sind 80kmh ab 7,5t zGG.