Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der es nicht kennt: Fahrer, die auf der Autobahn die mittlere Fahrbahn blockieren, obwohl das gar nicht notwendig ist. Genau dieses Vergehen, wird jetzt teurer: Jeder, der nach dem Überholmanöver nicht mehr zurück auf die rechte Spur fährt, riskiert ein Bußgeld von 116 Euro. Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich dabei um einen Verstoß zweiten Grades, der die Sicherheit von Personen mittelbar gefährdet.
Insgesamt gibt es vier verschiedenen Kategorien, beziehungsweise Grade. Für Verstöße ersten Grades sind 58 Euro Strafe fällig, für die zweiten Grades sind es 116 Euro und für Verstöße dritten Grades liegt das Bußgeld bei 174 Euro. Bei Verstößen vierten Grades, wird es dann etwas ungemütlicher: Der Fahrer erhält dann eine gerichtliche Vorladung.
Eine höhere Strafe gibt es ab Montag auch für Fahrer, die grundlos auf dem Pannenstreifen fahren. Bisher kostete der Verstoß 58 Euro und gehörte damit zur ersten Kategorie. Fahren auf dem Pannenstreifen ist jetzt aber ein Verstoß dritten Grades, das heißt 174 Euro werden dann fällig.
Saftigere Strafen haben auch die LKW-Fahrer zu erwarten. Zu erwähnen ist insbesondere das Überholverbot, das für Fahrzeuge und Anhänger mit einem Höchstgewicht von 7,5 Tonnen bei Regenwetter gilt. Verstöße wurden bislang mit 58 Euro geahndet, ab dem 1. Juli sind nun 116 Euro fällig. Das Gleiche gilt auch für Busse und andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wenn sie auf einer dreispurigen Autobahn ganz links fahren.
Kontrolliert werden die Verstöße natürlich in erster Linie durch die Polizei, aber auch die Liste der Straftaten, die durch automatisierte Geräte, also zum Beispiel Kameras, erkannt werden können, wurde ausgebaut. Dazu gehört beispielsweise falsch herum in eine Einbahnstraße zu fahren, an einer Kreuzung in eine Richtung fahren, in die man gar nicht fahren darf, und so weiter.
Außerdem wurden alle Verstöße gegen Überholverbote in die Liste mit aufgenommen, die von einer ANPR-Kamera ("Automatic Number Plate Recognition") erkannt werden können. Diese Kameras können ganz einfach die Kennzeichen von Fahrzeugen erkennen.
rtbf/lo/mg
Finde ich grundsätzlich sehr gut. Leider sind nicht alle Straftaten zu sanktionieren, da doch noch zu wenige Kontrollen durchgeführt werden.
Im Prinzip richtig, ja - nur wie wird es gehandhabt ? Rechts eine Reihe LKW, die vorschriftsmäßig 90km/h fahren. Ich in der Mitte mit 110. Hinter mir mehrere Fahrzeuge mit gleichem Tempo. Wenn ich mich jetzt vorschriftsmäßig rechts einordne, habe ich die A-Karte gezogen, denn ich bleibe zwischen den LKW, denn dies Lücke ist für den nächsten zu klein. Der LKW muss bremsen, weil er ja erneut seine 50 Meter Sicherheitsabstand aufbauen muss. Das selbe gilt für alle dahinter fahrenden LKW usw. Wenn ich dann irgendwann. Wieder auf die Mittelspur wechsle, muss der nächste PKW, der kommt höchstwahrscheinlich auf den linken Fahrstreifen usw. So eindeutig ist das alles nicht. Wie groß muss die Lücke rechts sein, damit ich mich einordnen muss ?
Jeder Fahrstreifenwechsel ist eine potentielle Gefahrenquelle.....
Das ist nicht schlecht, aber es hat auch große Nachteile. Warum wird die rechte Spur nicht rein als LKW Spur benannt. Dann hört dieses VERDAMMTE LKW abbremsen durch PKW auf.
Roger Müller ein Überholvorgang gilt dann als beendet wenn man vor dem zu überholenden Fahrzeug einscheren kann ohne ihn zu behindern bzw. ihn auszubremsen.
Wenn Du mit 110 zwischen Lkw und Lkw einfädeln willst dann hast Du Deinen Überholvorgang doch nicht wirklich abgeschlossen sondern nur unterbrochen da du ja um einiges schneller unterwegs bist als die Lkw Kolonne.
Wenn man sich wirklich über so ein einfaches Überholmanöver solche Gedanken machen muss dann hat man in der Fahrschule nicht wirklich aufgepasst...
PS Lkw fahren NIE vorschriftsmäßig 90kmh denn erlaubt sind 80kmh ab 7,5t zGG.