Hakim E. wurde für schuldig befunden, eine schiitischen Geisel ermordet zu haben. Er tötete den Mann mit einem Schuss in den Kopf, weil dessen Familie das Lösegeld nicht zahlen konnte.
Außerdem wird dem 26-Jährigen die belgische Staatsangehörigkeit entzogen. Mit dem Urteil bestätigt das Berufungsgericht das Urteil der Ersten Instanz.
Hakim E. stammt aus Vilvoorde und war Mitglied der mittlerweile verbotenen Organisation Sharia4Belgium. 2012 zog er in den Bürgerkrieg nach Syrien, 2013 kehrte er verletzt nach Belgien zurück.
Der erste Prozess fand im Februar 2017 statt. Hakim E. legte gegen das Urteil Berufung ein. Seine Anwälte wollten die Schuldunfähigkeit ihres Mandanten belegen und verlangten ein psychiatrisches Gutachten. Ein Expertengremium beobachtete den Angeklagten über mehrere Wochen, sah sich nach eigener Aussage aber nicht in der Lage, eine Beurteilung abzugeben.
b/sh