Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Mohamed Z. in Maaseik eine Gruppe vornehmlich muslimischer Jugendlicher radikalisiert und zur Teilnahme am Syrienkrieg verleitet hatte. Das Berufungsgericht sprach den Angeklagten aber aus Mangel an Beweisen frei.
Ein zweiter Angeklagter in dem Fall wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Auch er war in erster Instanz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter wurde - wie bereits im ersten Verfahren - freigesprochen.
belga/sh