Zum Ende einer Legislaturperiode sorgt die Revisionserklärung fast schon traditionell für eine gewisse Verkrampfung. Über diese Revisionserklärung kann das Parlament den Weg ebnen für eine neue, große Staatsreform. Oder eben nicht... Die N-VA etwa hatte im Vorfeld dafür plädiert, alle Verfassungsartikel zur Abänderung freizugeben. Auf frankophoner Seite wollte man sich dagegen auf das absolute Minimum beschränken.
Strittig war vor allem, ob Artikel 1 der Verfassung in die Liste aufgenommen werden sollte. Der besagt, dass Belgien ein Föderalstaat ist, der aus Regionen und Gemeinschaften besteht. Im zuständigen Ausschuss war Artikel 1 noch festgehalten worden. Allen voran Premierminister Charles Michel war strikt dagegen. Im Plenum gab es aber keine Mehrheit dafür.
Aufgenommen in die Liste wurde demgegenüber insbesondere Artikel 7bis. Das ist der, der geändert werden müsste, um das Klimagesetz in seiner jetzigen Form in der Verfassung zu verankern. Möglich wäre in der kommenden Legislaturperiode auch die Schaffung eines Föderalen Wahlkreises oder die Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren.
Neben dem Senat muss auch die Regierung noch zustimmen. Premier Michel bleibt dabei, dass er höchstens zwölf Artikel zur Abänderung freigeben will, um gemeinschaftspolitischen Auseinandersetzungen in der kommenden Legislaturperiode aus dem Weg zu gehen.
Roger Pint