Libyen schuldet diese Summe einem Verein von Prinz Laurent, der 2008 das Geld in ein Aufforstungsprojekt gesteckt hatte. Nach dem Sturz des damaligen Regimes von Machthaber Muammar al-Gaddafi sei das Geld in Libyen versickert.
Der Prinz fordert den Premier mit Nachdruck dazu auf, in dieser Angelegenheit endlich aktiv zu werden. Ansonsten, so der Prinz in seinem Brief, sei er gezwungen, auf rechtliche Schritte zurückzugreifen.
Die RTBF, die über den Brief von Prinz Laurent an Michel berichtet, schreibt von einem "institutionellen Erdbeben": Es sei das erste Mal, dass ein Mitglied der Königsfamilie einem Premierminister und sogar einer ganzen Regierung mit rechtlichen Schritte drohe. Denn nichts anderes sei aus dem Brief von Laurent herauszulesen.
In dem Brief argumentiert der Prinz, dass schon zweimal Gerichte ihm das Recht zugesprochen hätten, das Geld vom libyschen Staat für seinen Verein zurückzufordern. Laurent selbst kann das aber aufgrund seines Status nicht rechtswirksam machen, sondern ist auf die Hilfe der Regierung angewiesen. Diese habe jegliche Hilfe aber bislang verweigert.
Laurent verweist in seinem Brief auf die Möglichkeiten, die Michel habe. 14 Milliarden Euro libyscher Staatsgelder liegen nämlich eingefroren bei Banken in Belgien. Die Zinsen aus diesem Vermögen seien bereits von den Konten abgeflossen. Und das mit Wissen von Regierungsmitgliedern.
Dass Michel und seine Minister dennoch und trotz mehrfachen Bittens des Prinzens nichts täten, um ihm zu helfen, sei diskriminierend. Er hoffe, dass Michel seine Haltung ändere – ansonsten seien eben rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen.
Kay Wagner
Vielleicht sollte der Prinz erst einmal nach Libyen reisen, um sich
vom Zustand der von ihm geförderten Wälder zu überzeugen...
Solche Meldungen machen einen sprachlos: man kann daran
fühlen, daß es um ganz andere Dinge geht, als um libysche
Wälder (gibt's die?). Aber worum soll es gehen, wenn nicht um
aristokratische Geldgier? Man sollte Prinz Laurent mal stecken,
daß das Mittelalter schon eine Weile vorbei ist...