Im rund 12.500 Hektar großen Kerngebiet sind die Auflagen wie Fütter- und Jagdverbot sowie Bewegungs- und Bewirtschaftungsverbot am strengsten. Zudem wird dort aktiv nach toten Wildschweinen gesucht, deren Kadaver dann analysiert werden. Das Betreten und die Bewirtschaftung der äußersten Zone ist nach Genehmigung hingegen zumindest tagsüber wieder erlaubt.
Die Maßnahmen wurden nach Angaben des Ministeriums in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission erstellt und gelten zunächst bis zum 14. November.
Seit Ausbruch der Infektionskrankheit vor einem Monat sind bislang 79 infizierte Wildschwein-Kadaver in der Provinz Luxemburg gefunden worden.
belga/dpa/sh