Die Klausel besagt, dass ein Kombiticket verfällt, wenn der Reisende einen Teil davon nicht absolviert hat. Wer dennoch weiterreisen will, muss draufzahlen. Die Klausel verstößt nach Angaben von Test-Achats gegen das Verbraucherrecht.
Der Fall kann bei Rundreisen, einer Kombination aus Zug- und Flugreise und selbst bei einem Hin- und Rückflug eintreten. Wenn der Passagier einen Teil der Reise verpasst hat, kann er nicht ohne Aufpreis weiterreisen. Bei einem Langstreckenflug beträgt der Aufpreis bis zu 3.000 Euro. Außerdem kann die Fluggesellschaft den Platz weiterverkaufen, ohne dem Passagier sein Geld zu erstatten.
Andere Fluggesellschaften sind wegen ähnlicher Regeln bereits in Deutschland, Österreich und Frankreich verurteilt worden.
belga/km
Mir ging es genau so, ich habe bei air france eine flug münchen paris rio mit rückglug rio amsterdam münchen gebucht. Ich musste den hinflug leider kzrzfristig verschieben und habe woanders gebucht . Bei einem telefonat mit dem Service bei airfrance hat man mir gesgt ich kann den ganzen Flug stornieren oder muss ihn antreten, oder 500 euro aufpreis uahlen. In rio hat man mir dann mitgeteilt, dass sie meinen Rückflug srorniert haben, selbst gegen aufpreis ist nichts zu machen. Ich habe dann einen anderen Flug gebucht. Was kann ich tun um mein Geld für den Rückflug zu bekommen?
Für mich ist das ein knebelvertrag mit dem man zwang ausüben will unabhängig von den kosten bei airfrance umzubuchen, und ungerechtertigte bereicherung der Fluggesellschaf indem sie den Rpckflug 2 mal verkaufen können. Sie haben keinen Schaden wenn der Flug bezahlt ist man aber einen Teil nicht wahrnehmen kann.