Die Kommission hat deshalb am Donnerstag die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Belgien eingeleitet.
Die Richtlinie über nukleare Sicherheit hätte eigentlich schon im August 2017 umgesetzt sein müssen. Die Behörde hatte Belgien bereits im Februar zur Umsetzung gemahnt. Doch ist das nach Darstellung der Kommission immer noch nicht vollständig erfolgt.
Deshalb hat die Föderalregierung nun ein neues Mahnschreiben erhalten und weitere zwei Monate Zeit. Der nächste Schritt wäre dann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
dpa/km