Das Gericht hatte vorige Woche entschieden, dass elf muslimische Mädchen ihr Kopftuch in der Schule tragen dürfen - obwohl an flämischen Schulen ein allgemeines Kopftuchverbot gilt. Die Eltern der Mädchen hatten gegen das Verbot geklagt.
Das Zivilgericht in Tongeren gab den Klägern recht. Diese hatten das Gericht mit dem Argument überzeugt, dass die Schülerinnen ihr Kopftuch nicht unter Zwang trügen und auch nicht in Gefahr seien, ausgegrenzt zu werden.
Bis das Berufungsgericht ein Urteil gefällt hat, kann das erste Urteil nicht in Kraft treten. Das bedeutet, dass die elf Mädchen ihr Kopftuch bis auf weiteres nicht tragen dürfen.
belga/jp
Die zu beantwortenden Fragen sind m.E.:
- Gilt das Recht auf freie Religionsausübung jederzeit und überall?
- Ist das Tragen eines Kopftuches für Muslima unverzichtbar?
– Ist das Kopftuch ein religiös begründetes Symbol oder ein Symbol gesellschaftlichen oder politischen Zwangs?
- Ist das Kopftuch ein Symbol religiöser Freiheit oder Symbol religiös/kultureller Unterdrückung?
- Kann das von Eltern erstrittene Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht des Kindes auf Förderung, Entwicklung, Meinung, Nichtdiskriminierung, Beteiligung, ... kollidieren?
- Welche Werte gilt es an staatlich finanzierten oder subventionierten Schulen zu vermitteln?
- Hat der Staat eine Kontrolle über die im Religionsunterrichten vermittelten Werte, bzw. bedarf es dieser Kontrolle ?
UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 7
Das Kind hat Anspruch auf unentgeltliche Pflichtunterrichtung, zumindest in der Elementarstufe. Ihm wird eine Erziehung zuteil, die seine allgemeine Bildung fördert und es auf der Grundlage der Chancengleichheit in die Lage versetzt, seine Fähigkeiten, sein persönliches Urteilsvermögen, seinen Sinn für moralische und soziale Verantwortung zu entwickeln und ein nützliches Glied der Gesellschaft zu werden.
Artikel 10
Das Kind wird vor Praktiken geschützt, die eine rassische, religiöse oder andere Form der Diskriminierung fördern können. Es wird erzogen im Geist der Verständigung, der Toleranz, der Freundschaft zwischen den Völkern, des Friedens und der weltweiten Brüderlichkeit[..]
Eine menschenverachtende Verschleierung aus Phantasiegründen als "Geist der Verständigung"?
Klagt das der Merkel an! In der BRD ist totale Vollverschleierung überall in der Öffentlichkeit erlaubt. Ein Kopftuchverbot in BE ist wirkungslos wenn in DE sogar Vollverschleierung überall "legal" ist.
Das Problem Islam und Jungmännermigration muss auf europäischer Ebene allein gelöst werden mit einer gemeinsam gesicherten Außengrenze gegen illegale Migration und gerechter Verteilung aller anerkannten Asylantragssteller.
Zitat Herr Drescher: "Klagt das der Merkel an! "
Die Bundeskanzlerin ist für Sie wohl einfach an allem Schuld.
Kleidung war schon immer Ausdruck einer Gruppenzugehörigkeit und der damit verbundenen Gesinnung. Es ist nicht das erste Mal, dass an einem Kleidungsstück Anstoß genommen wird. Vor einigen Jahren waren es Bomberjacken und Springer-Stiefel bei rechtsradikalen Skinheads. Während der Französischen Revolution waren Kniebundhose (frz culotte) typisch für den Adel und waren deshalb verpönt beim Volk, das lange Hosen (frz pantalon) trug, weil zur körperlichen Arbeit geeignet. Da das Kopftuchtragen mit Terrorismus, Unterdrückung, Ungleichheit assoziiert wird, sollte es verboten werden genau wie das Hakenkreuz und andere Nazi-Symbole, die ja auch für eine antidemokratische Gesinnung stehen. Hier sollte der Staat hart vorgehen bei Verstößen. Dazu muss es auch eine eindeutige Gesetzgebung geben, an der anscheinend mangelt.
"Hier sollte der Staat hart vorgehen bei Verstößen. Dazu muss es auch eine eindeutige Gesetzgebung geben, an der anscheinend mangelt."
Sind wir Europa oder etwa doch nicht? Unerträglich dass man in Alleingängen das Problem abwälzt auf die schwächsten in Europa. Bitte also auf europäischer Ebene das Problem angehen mit gleichen Rechten und Pflichten für alle.
Und wer sich weigert Flüchtlinge im Zuge der EU-Verteilung aufzunehmen hat ganz klar zu zahlen, besonders wenn man es sich wie mancher Staat in Ost- und Südeuropa wie ein Parasit göttlich gut gehen lässt von den Steuergeldern der Ärmsten in Mitteleuropa.
Bitte keinen Raum dem islamischen Fundamentalismus.
Das Kopftuch ist im Koran nicht vorgeschrieben, das bestätigt jeder islamische Geistliche. Hiermit fällt bereits das Argument der Religionsfreiheit weg. Es hat mit der Religion schlichtweg nichts zu tun.
Tatsächlich handelt es sich beim Kopftuch um ein Symbol, das signalisiert, wir sind anders, wir distanzieren uns von Euch. Inwieweit das der Integration dienlich sein soll, versteht kein vernünftig denkender Mensch.
Vielmehr ist es im Alltag so, dass Mädchen, die kein Kopftuch tragen, von den anderen Muslimen beschimpft werden. Dies war übrigens einer der Gründe, warum man dieses Kopftuchverbot überhaupt erst in den Schulen eingeführt hat.
Diesem Gebaren das Wort zu reden und sich später hinzustellen und den Staat, bzw. die Gesellschaft anzuprangern, man habe in der Integration versagt, ist armselig und heuchlerisch.