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  • 80 Jahre BRF
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Achtung bei Flugbuchungen: Korrekten Vor- und Nachnamen angeben

02.01.201810:49
  • Brüssel
  • Brussels Airlines
Immer noch ohne Evakuierungsplan: Der Nationalflughafen in Brüssel
Archivbild: Thierry Roge/Belga

Es gibt eine Neuerung für Flugpassagiere in Belgien: Sie müssen noch mehr als bisher darauf achten, dass der Name auf dem Flugticket genau dem auf dem Pass oder Personalausweis entspricht.

Es dürfen zum Beispiel keine Kurzformen von Vornamen auf dem Ticket stehen, sonst wird beim Einchecken der Flug verweigert. Das gilt auch für Reiseziele innerhalb des Schengen-Raums. Bei Brussels Airlines ist die Maßnahme am Montag in Kraft getreten. Die anderen Fluggesellschaften werden nach und nach folgen.

Eine Sprecherin von Brussels Airlines erklärte am Dienstgmorgen in der RTBF, wenn man auf einem schon gebuchten Ticket nicht den Namen genau wie auf dem Ausweis hätte, sollte man sich im Vorfeld mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.

Kein Immobiliensteuervorabzug für Vermieter von Sozialwohnungen in Brüssel

Am 1. Januar ist eine Neuerung für Immobilienbesitzer in Brüssel in Kraft getreten: Wenn sie die Vermietung ihres Hauses oder ihres Appartements an eine soziale Immobilienagentur übertragen, sind sie von der Zahlung des Immobiliensteuervorabzugs befreit.

Die soziale Immobilienagentur kümmert sich außerdem darum, dass die Miete regelmäßig eingeht. Die Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug soll ein Ausgleich dafür sein, dass die Mieten von Sozialwohnungen niedriger sind.

 

rtbf/est

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