Francken ließ mitteilen, dass es sich bei dem aktuellen Fall nicht um das Gleiche handele, wie bei der umstrittenen Rückführung von sudanesischen Migranten, die zumeist im Umfeld des Brüsseler Maximilianparks festgenommenen wurden.
Bei dem aktuellen Fall sei der Sudanese von Kairo aus nach Brüssel geflogen und hatte am Brüsseler Flughafen belgischen Boden betreten wollen. Die Einreise nach Belgien sei ihm aber am Flughafen verwehrt worden. Dort habe dann die normale Prozedur stattgefunden, die bei einem Asylantrag ablaufe. Die Prüfung sei negativ ausgefallen. Der Mann hat also kein Anrecht auf Asyl in Belgien.
Da auch sein Einspruch abgelehnt worden sei, hätte als nächster Schritt die Rückführung zu dem Ort erfolgen sollen, von dem er nach Belgien gekommen war. In diesem Fall also nach Kairo in Ägypten.
Die Situation der Sudanesen aus dem Maximilianpark dagegen ist eine andere. Sie sind illegal und unentdeckt nach Belgien eingereist. Asyl wollen sie in Belgien nicht beantragen. Um sie zu identifizieren, hatte Francken mit sudanesischen Behörden zusammengearbeitet. Einige der Sudanesen, die dann in den Sudan zurückgeschickt worden waren, hatten berichtet, dort misshandelt worden zu sein.
Der belgische Staat möchte diese Berichte über Misshandlungen prüfen. Für diese Zeit hatte Premierminister Charles Michel angekündigt, die Abschiebung von Sudanesen aus Belgien auszusetzen.
Francken und Michel hatten sich am Donnerstag beraten, ob ein Abschiebestopp jetzt auch für normale Asylantragsteller aus dem Sudan gelten soll. Anscheinend ist das der Fall.
Kay Wagner