Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang des Europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont und vier Ex-Minister am späten Freitagabend. In den kommenden Tagen sollen die Haftbefehle an einen Untersuchungsrichter weitergeleitet werden. Man werde sich die Zeit nehmen, die Frage zu prüfen, welcher Untersuchungsrichter in dieser Sache befugt sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der nächste Schritt sei die Festnahme von Puigdemont und den anderen Ex-Ministern, erklärte Justizminister Koen Geens. Danach müssen die ehemaligen katalanischen Regierungsmitglieder innerhalb von 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Dieser entscheide dann, ob sie in Haft bleiben oder der Haftbefehl abgelehnt werde, so Geens. Bei einer Freilassung können Auflagen verhängt werden.
Bleibt der Haftbefehl aufrecht, hat das Gericht 15 Tage Zeit, über eine Abschiebung zu entscheiden. Sowohl Staatsanwalt als auch die betroffenen Personen können dann Einspruch einlegen. Über den Einspruch muss ebenfalls innerhalb von 15 Tagen entschieden werden. Ein weiterer Einspruch beim Kassationshof ist möglich, was das Verfahren dann wiederum um 15 Tage verlängern könnte.
"Nach den gültigen EU-Regeln muss innerhalb von 60 Tagen eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist um weitere 30 Tage verlängert werden", sagte Geens. Er wiederholte, dass im Falle eines Europäischen Haftbefehls nur die Justiz entscheide und die Politik keine Rolle spiele.
Puigdemont sagte dem belgischen Fernsehsender RTBF am Freitag, er sei nicht geflohen. Er betonte, er wolle in Belgien nicht Asyl beantragen und setze weiterhin auf Dialog zur Lösung des Konflikts.
dpa/belga/fs/km