Die PS sowie Ecolo und Groen stimmten dagegen, die CDH enthielt sich, weil ihre Abänderungsvorschläge nicht berücksichtigt wurden. Jetzt muss der Gesetzesentwurf noch in die Kammer.
Er sieht vor, dass ein Streik bei der Bahn acht Tage im Voraus angekündigt werden muss. Mitarbeiter, die unbedingt erforderlich sind, damit der Zugverkehr teilweise aufrecht erhalten werden kann, müssen 72 Stunden vorher mitteilen, ob sie streiken wollen oder arbeiten.
Die SNCB und Infrabel legen ausgehend von der Zahl der Arbeitswilligen Linie pro Linie fest, welche Züge am Streiktag verkehren werden. Die Gewerkschaften sind strikt gegen einen gesetzlich verankerten Minimaldienst, weil damit in ihren Augen das Streikrecht verletzt wird.
belga/mh