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Abschiebeverbot für sudanesische Flüchtlinge in Vottem bestätigt

18.10.201712:4518.10.2017 - 14:55
  • Lüttich
  • Sudan
Das geschlossene Ausweisungszentrum in Vottem
Das geschlossene Ausweisungszentrum in Vottem (Bild: Michel Krakowski/Belga)

Das Erstinstanzliche Gericht Lüttich hat das Abschiebeverbot für Flüchtlinge aus dem Sudan, die im geschlossenen Auffangzentrum von Vottem leben, bestätigt.

Außerdem verfügten die Richter, dass die Identitäten der Flüchtlinge nicht an die sudanesische Regierung weitergegeben werden dürfen. Das Urteil betrifft etwa zwanzig Sudanesen, unter ihnen einige Minderjährige. Sie waren Ende September am Brüsseler Nordbahnhof aufgegriffen und nach Vottem gebracht worden, wo sie auf ihre Abschiebung warten sollten.

Die belgische Menschenrechtsliga hatte mit einem einseitigen Antrag gegen den belgischen Staat geklagt. Sie warf der Polizei eine Belästigung der Flüchtlinge und Willkür bei den Festnahmen vor.

Der Sudan steht wegen Menschenrechtsverletzungen und Folter international in der Kritik. Das Lütticher Gericht beruft sich in seinem Urteil auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention.

Asyl-Staatssekretär Theo Francken weist auf die Verwirrung hin, die durch unterschiedliche Urteile der Justiz entstanden ist. Ein Gericht in Löwen hatte nämlich unlängst entschieden, dass die Ausweisungen rechtens sind, da die Betroffenen keinen Asylantrag in Belgien gestellt haben. Francken hat bereits angekündigt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Ausweisung der Betroffenen durchzusetzen.

Zurzeit sitzen in verschiedenen geschlossenen Zentren noch 72 sudanesische Staatsbürger. Zwanzig weitere haben Asyl beantragt. Seit Anfang August wurden 62 Sudanesen in ihr Herkunftsland zurückgeflogen, teils auf freiwilliger Basis, teils handelte es sich um Zwangsabschiebungen.

belga/rtbf/vrt/jp/mh - Bild: Michel Krakowski/BELGA

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