Die maximale Dauer des Polizeigewahrsams wird von 24 auf 48 Stunden angehoben. Die Abgeordneten machten den Weg frei für die entsprechende Grundgesetzänderung.
Mit Stimmen aus den Reihen der Opposition kam die dazu nötige Zweidrittelmehrheit zustande. Nur zwölf Abgeordnete waren dagegen, einer enthielt sich. Der Versuch, die Höchstgrenze auf 72 Stunden auszuweiten, war vor einem Monat gescheitert.
Weiter beschloss die Kammer, dass Unternehmen der Öffentlichen Hand in Zukunft die Gehälter und sonstigen Leistungen für Führungskräfte offenlegen müssen. Dabei geht es insbesondere um die Interkommunalen aber auch um staatliche Unternehmen, wie beispielsweise die Nationallotterie.
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