Weyts will, dass die flämische Regierung dagegen gerichtlich vorgeht. Den Fluggesellschaften, die bereits wegen Verstößen gegen die neuen, strengeren Lärmschutznormen zum Zahlen eines Bußgeldes aufgefordert wurden, rät Weyts, dagegen Einspruch einzulegen. Das berichtet am Mittwoch L'Echo.
Seit Februar hat die Brüsseler Regionalregierung demnach bereits gegen drei Fluggesellschaften Strafgelder verhängt. Zeitgleich hatte aber die flämische Regierung einen Interessenkonflikt angemeldet. Dadurch waren die neuen Lärmschutznormen automatisch außer Kraft gesetzt. Zudem hatte die Hauptstadt-Region zugesagt, Verstöße zwar zu registrieren, jedoch Geldbußen zunächst nicht zu erheben.
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