Zur Abstimmung kommt am Donnerstag eine überarbeitete Fassung. Opferverbände hatten den ersten Entwurf als unzureichend kritisiert. Justizminister Koen Geens hatte den Entwurf daraufhin noch einmal überarbeitet und Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufgegriffen.
Der jetzige Entwurf sieht unter anderem Rentenzahlungen sowie die Übernahme medizinischer Kosten in Höhe von 5.000 bis maximal 125.000 Euro pro Geschädigtem vor.
Der Opferverband Life4Brussels findet das immer noch zu wenig und fordert die Einrichtung eines Opferfonds nach französischem Vorbild.
belga/sh - Archivbild: Laurie Dieffembacq/BELGA