Theo Francken kann seine Freude kaum verbergen: "Wir haben gewonnen, der Europäische Gerichtshof hat uns Recht gegeben", erklärt der N-VA-Politiker in einer ersten Reaktion.
Das Urteil des EuGH war mit Spannung erwartet worden und ist auch ein wenig überraschend ausgefallen. Der Generalanwalt hatte vor einem Monat nämlich genau das Gegenteil gefordert. Die europäische Asylpolitik wäre auf den Kopf gestellt worden.
Die Richter in Luxemburg haben am Dienstag entschieden, dass EU-Staaten in ihren Auslandsbotschaften keine sogenannten humanitären Visa ausstellen müssen. Es stehe jedem Land frei, nach nationalem Recht ihre Einreisevisa zu vergeben. Aus dem Unionsrecht ließen sich keinerlei Verpflichtungen ableiten, argumentierten die Richter. "Wenn jemand beabsichtigt, länger als 90 Tage in der EU zu bleiben und Asyl zu beantragen, fällt der Antrag auf ein humanitäres Visum nicht in den Anwendungsbereich des europäischen Visa-Kodex", erklärte der vorsitzende Richter des EuGH, Koen Lenaerts, bei der Urteilsverkündung.
"Ganz konkret bedeutet das: Die europäischen Verträge und die Grundrechtecharta gilt nicht außerhalb der Europäischen Union", erklärt Francken. Will heißen: Belgien und die anderen EU-Staaten sind weder verpflichtet, ein humanitäres Visum auszustellen und noch Asyl zu gewähren, wenn der Antrag im Ausland gestellt wird.
Im konkreten Fall ging es um ein syrisches Ehepaar aus Aleppo mit drei kleinen Kindern. Im Oktober vergangenen Jahres hatten sie in der belgischen Botschaft in Beirut Anträge für humanitäre Visa gestellt, um damit nach Belgien einzureisen. Das Ausländeramt hatte die Anträge mehrmals abgelehnt, weil die Familie länger als die maximale Dauer von 90 Tagen im Land geblieben wäre. Bekannte der Familie hatten daraufhin Einspruch eingelegt und geklagt. Zunächst mit Erfolg, der belgische Staat war zur Zahlung von Zwangsgeldern verdammt worden, weil er kein humanitäres Visum ausstellen wollte. Staatssekretär Francken blieb hart und klagte sich durch alle Ebenen und forderte ein Grundsatzurteil des EuGH.
Dem belgischen Verfahren haben sich 13 weitere Staaten und die EU-Kommission angeschlossen. Sie alle befürchteten, dass so eine legale Einreisemöglichkeit nach Europa geschaffen würde und dass Tausende Flüchtlinge dem Beispiel folgen würden. Francken hatte vor einem Ansturm auf die belgischen Botschaften und Konsulate in Krisenregionen gewarnt und sogar damit gedroht, die Auslandsvertretungen im Notfall schließen zu lassen.
Der "gesunde Menschenverstand" habe gesiegt. Europa sei einem großen "Unheil" entkommen, schreibt die N-VA in einer Stellungnahme. Theo Francken meint: "Hart bleiben und durchhalten lohnt sich". Er stehe weiter für eine strenge, aber gerechte Asylpolitik.
Francken jubelt, Menschenrechtler in ganz Europa hingegen sind alles andere als erfreut. Sie kritisieren, dass die derzeitige Asylpolitik und die heutige Gerichtsentscheidung die Flüchtlinge in die Arme von Schlepperbanden treibe. Statt legale Einreisemöglichkeiten nach Europa zu schaffen, schicke man die Migranten lieber über gefährliche und für manche sogar tödliche Routen.
Alain Kniebs - Bild: Laurie Dieffembacq/BELGA
Nun ja, im Bezug auf die Staatskassen kann man dieses Urteil in der Kategorie weise einordnen. Im Bezug auf die Menschlichkeit sind Zweifel erlaubt, schon
Buddha hat immer ein Gleichgewicht von Weisheit und Mitgefühl propagiert.
Dieses Urteil ist unmenschlich und trotzdem richtig. Ansonsten hätte man den Europaskeptikern und -feinden noch einen riesigen Gefallen getan. Selbst wenn das Urteil zu Gunsten der Flüchtlinge ausgegangen wäre, wären die Visa-Bedingungen verschärft worden, wie zum Beispiel höhere Gebühren, um den Zugang nach Europa zu begrenzen.
Werter Herr Klos, Buddha mag ein großer Religionsgruender gewesen sein. Aber sein Einfluss bezüglich Mitmenschlichkeit war aber sehr begrenzt denn sonst würde ein mehrheitlich buddhistisches Land wie Myanmar seine moslemische Minderheit nicht so brutal verfolgen.
Herr Scholzen, in den 1970ern, schrien die Boat People aus Vietnam "Buddha Akbar" bevor sie sich in die Luft sprengten und Dutzende Unschuldige grausam töteten? Nein, Satans Mutter (Sprengstoff TATP) als Predigtmittel ist eine neuere Erscheinung, die mit einer bestimmten "Glaubensrichtung" aufgekommen ist...
In Myanmar haben die Buddhisten es satt, von den Muslimen terrorisiert zu werden; in Bangladesh bemüht sich die Regierung den Islam als Staatsreligion aufzugeben - vermutlich weil er so friedlich ist, nicht wahr?
Werter Herr Scholzen,
Man sollte alles gesagte immer im jeweiligen zeitlichen Rahmen sehen denn der Fortschritt der Menschheit ist der Rückschritt der Menschlichkeit
Man sollte das Urteil und seine Begründung aufmerksam lesen: Der EuGH hat nicht die Flüchtlingspolitik Belgiens bewertet. Er hat festgestellt, dass im Rahmen der bestehenden EU-Gesetze die Staaten humanitäre Visa ausstellen können, aber NICHT dazu VERPFLICHTET sind. Insofern die Richter also die Sachlage aus der Gesetzeslage beurteilt haben, hat das Ergebnis nichts mit Herrn Franckens "hartbleiben und durchhalten" zu tun.
Wenn man sehen möchte, welches andere Verfahren mit Kriegsflüchtlingen aus Syrien ebenfalls EU-rechtskonform ist, schaue man nach Italien: Dort sind inzwischen 700 Menschen, denen meist aufgrund von Verletzung oder Behinderung die übliche Flüchtlingsroute unmöglich war, mit humanitären Visa ohne Lebensgefahr eingeflogen worden.