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-

Interkommunale Zweckverbände: Wallonie begrenzt Sitzungsgelder

22.12.201607:06
  • Publifin
  • Wallonie
Geld im Portemonnaie (Illustrationsbild: BRF)
Illustrationsbild: BRF

Das wallonische Parlament hat die Aufwandsentschädigung für Mitglieder in den Gremien von interkommunalen Zweckverbänden auf 150 Euro pro Sitzung begrenzt. Vorausgegangen war ein Streit über die Höhe der Sitzungsgelder.

Das Wochenmagazin Le Vif hatte berichtet, dass 24 Lokalpolitiker monatlich bis zu 2.800 Euro pauschal für ihre Mitgliedschaft in den Führungsgremien von interkommunalen Zweckverbänden bekommen hatten. Im Fokus der Enthüllungen von Le Vif stand vor allem die Lütticher Interkommunale Publifin.

Die Gesellschaft mit weitreichenden wirtschaftlichen Aktivitäten hatte Mitgliedern ihrer interkommunalen Zweckverbände überaus hohe Aufwandsentschädigungen gezahlt. Monatlich bekamen die Räte pauschal zwischen 1.300 und 2.800 Euro brutto von Publifin. Das Geld wurde auch in den Monaten überwiesen, in denen keine Sitzungen stattfanden, und auch, wenn die Empfänger des Geldes gar nicht bei den Sitzungen anwesend waren.

Das wallonische Parlament reagierte jetzt schnell auf diesen Missstand. Künftig dürfen höchstens 150 Euro Aufwandsentschädigung pro Sitzung gezahlt werden, und das auch nur, wenn der Honorarempfänger tatsächlich an der Sitzung teilnimmt. Einzige Ausnahme sind die Präsidenten der Gremien: Sie dürfen maximal 300 Euro pro Sitzung erhalten.

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