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Visumstreit um syrische Familie geht weiter - Francken bleibt hart

02.11.201612:51
  • Föderalregierung
  • Syrien
Staatssekretär Theo Francken
Staatssekretär Theo Francken

Ein Gerichtsvollzieher ist im Büro von Staatssekretär Theo Francken vorstellig geworden, um das fällige Zwangsgeld einzutreiben. Doch der N-VA-Politiker bleibt hart. Er hält das Asylverfahren für unzulässig und warnt vor unvorhersehbaren Folgen, sollte das Beispiel mit dem humanitären Visum Schule machen.

Theo Francken befürchtet, dass das Gerichtsurteil Tür und Tor für Abertausende Flüchtlinge öffnen könnte. Deswegen ist er in Berufung gegangen, will alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen und zahlt das auferlegte Zwangsgeld von 4.000 Euro pro Tag erstmal nicht.

"Denkt man die Logik dieses Gerichtsentscheids zu Ende, dann könnte jeder überall auf der Welt in einer belgischen Botschaft oder einem Konsulat einen Asylantrag stellen", erklärt Francken.

Die Anwältin der Klägerin will solche grundsätzlichen Bedenken aber nicht gelten lassen. In dem Verfahren gehe es um einen Einzelfall - eine notleidende Familie aus dem belagerten Aleppo. Außerdem hebe die von Francken eingereichte Berufung nicht seine Verpflichtung auf, der syrischen Familie unverzüglich ein humanitäres Visum auszustellen.

"Theo Francken spielt mit dem Leben unserer Mandanten", sagt Rechtsanwältin Mieke Van den Broeck. "Und mit dem Steuergeld der Belgier." Denn für jeden weiteren Tag, an dem das Visum nicht ausgestellt wird, hat der Richter ein Zwangsgeld von 4.000 Euro angeordnet. Wegen der heftigen Gefechte in und um Aleppo werde die Lage vor Ort immer gefährlicher.

Rückblick: Eine Adelige aus dem Raum Namur hatte einer befreundeten Familie in Syrien helfen wollen, dem Bürgerkrieg zu entkommen. Und zwar auf legalem Weg per humanitärem Visum. Sie bot sich als Garant an und wollte auch für alle Kosten, die durch die Familie in Belgien entstehen, aufkommen.

"Schön und gut", sagt Theo Francken. "Doch wenn diese Vorgehensweise Schule macht, dann sind die Folgen unabsehbar. Dann könnten Hunderttausende Kriegsflüchtlinge die belgischen Botschaften in Krisengebieten stürmen und ein humanitäres Visum sowie Asyl beantragen." Schlepperbanden würde sich zudem ein neues Geschäftsmodell auftun.

Der Punkt ist tatsächlich unklar. Artikel 3 der Menschenrechtscharta wird bislang nur in den EU-Staaten selbst angewandt. Heißt: Niemand wird in ein Land zurückgeschickt, in dem er Angst um Leib und Leben haben muss. Aber wie verhält sich das, wenn Flüchtlinge direkt in einer belgischen Botschaft um Asyl bitten würden?

"Die Gesetze sind in dieser Hinsicht unklar", meint Dirk Vanheule, Professor für Migrationsrecht an der Uni Antwerpen. Bislang gibt es keine Antwort auf diese Frage. Der Rechtsstreit um die syrische Familie aus Aleppo geht weiter.

Nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich in naher Zukunft damit befassen muss. Schließlich geht es um eine Grundrechtsfrage, die weit über den tragischen Einzelfall hinausgeht.

Alain Kniebs - Bild: Dirk Waem (belga)

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