Großbritannien darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Antragstellern ohne Aufenthaltsrecht Kindergeldzahlungen verweigern. Es handele sich zwar um eine mittelbare Diskriminierung, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-308/14). Sie sei aber durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Staatsfinanzen zu schützen.
Bei der EU-Kommission waren zuvor zahlreiche Beschwerden von nicht-britischen EU-Bürgern eingegangen, die sich in Großbritannien aufhielten. Die EU-Behörde hatte daraufhin gegen das Vereinigte Königreich wegen vermeintlicher EU-Vertragsverletzungen geklagt.
Der Gerichtshof stellte nun weiter fest, dass die entsprechende EU-Verordnung kein gemeinsames Sozialsystem schaffe, sondern nationale Systeme bestehen lasse. Daher könne die Zahlung von Sozialleistungen an Erwerbslose von einer gültigen Aufenthaltserlaubnis abhängig gemacht werden.
Der britische Premierminister David Cameron hatte zuletzt bereits bei einem EU-Gipfel in Brüssel eine "Notbremse für Sozialleistungen" an EU-Ausländer ausgehandelt. Ergänzende Sozialleistungen dürften demnach im Falle eines ungewöhnlich starken Zuzugs nur an EU-Ausländer gezahlt werden, die bereits vier Jahre in Großbritannien arbeiten. Die Regelung würde bei einem Verbleib des Königreichs in der EU greifen.
Am 23. Juni stimmen die Briten darüber ab, ob sie in der EU bleiben oder austreten wollen.
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