Die EU behält die Entschädigungsregelung für Flugpassagiere bei starken Verspätungen bei. Das haben die Mitgliedstaaten und das Europaparlament nach langen Verhandlungen entschieden.
Auch in Zukunft bleibt es bei einer Mindestdauer von drei Stunden Verspätung. Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine längere Wartezeit von mindestens fünf Stunden vorgeschlagen. Einige Staaten wollten die Entschädigungen ebenfalls einschränken. Im Parlament stieß das aber auf Widerstand.
Auch die Entschädigungssummen bleiben unverändert. Sie reichen je nach Flugdistanz und Dauer der Verspätung von rund 250 bis 600 Euro. Eine automatische Auszahlung kommt jedoch nicht.
Fluggesellschaften müssen aber klarer über Rechte informieren und schneller auf Entschädigungsanträge reagieren. Auch ein Anrecht auf kostenloses Handgepäck gibt es nicht. Nur ein kleines persönliches Gepäckstück (40x30x15 Zentimeter) muss gratis bleiben. Eltern müssen zudem keinen Aufpreis für Sitze neben Kindern zahlen.
vrt/vk