Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat mit einem Urteil die Rechte von Reisenden gestärkt.
Es ging um die Frage, ob Fluggesellschaften ihren Passagieren eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sich durch ihre Entscheidung Flüge verspäten. Ja, sagt das EU-Gericht in Luxemburg. Zwei Fluggäste hatten 400 Euro verlangt, weil ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte.
Im Urteil des EU-Gerichts heißt es, dass sich die Fluggesellschaft nicht auf den außergewöhnlichen Umstand wegen der Probleme bei der Sicherheitskontrolle berufen könne, wenn es ihre freiwillige Entscheidung gewesen sei, auf die Fluggäste zu warten. Es liege außerdem nicht in der Zuständigkeit der Fluggesellschaft, die Interessen verschiedener Fluggastgruppen gegeneinander abzuwägen und zu gewichten.
dpa/moko