Die Staaten der Europäischen Union sollen künftig Mittel aus dem EU-Sozialfonds nutzen können, um den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. So kann beispielsweise Belgien in Zukunft Frauen aus Polen eine Abtreibung ermöglichen und alle Kosten über den Fonds zurückfordern.
Das betrifft etwa Reisekosten sowie Kosten für die Gesundheitsversorgung und die gesamte Dienstleistung, erklärt die EU-Kommissarin für Gleichstellung Hadja Lahbib.
Eine Bürgerinitiative, die von einer Slowenin angestoßen worden war, hatte die Einrichtung eines neuen Fonds angeregt. Neue rechtliche Regelungen seien jedoch nicht erforderlich, meint die Europäische Kommission. Die Organisatoren der Initiative, die auch vom EU-Parlament unterstützt worden war, zeigten sich mit der Klarstellung der Kommission zufrieden.
dpa/vrt/moko