Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang und die einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Die EU-Kommission hatte Polen vor dem EuGH verklagt. Hintergrund des Falls sind zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2021. Darin weigerten sich die Richter, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts als verbindlich anzuerkennen, weil sie aus seiner Sicht gegen die polnische Verfassung verstießen.
Zu der Zeit führte die nationalkonservative PiS-Regierung das Land. Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt.
Nach der Regierungsübernahme durch den liberal-konservativen Donald Tusk hatte Polen die Verstöße bereits vollumfänglich anerkannt. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die umstrittenen Neuerungen der PiS-Regierung rückgängig zu machen.
dpa/rop