Die EU-Staaten sollen Asylbewerber künftig auch in Länder abschieben dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben. Darauf haben sich die Mitgliedsländer und das Europaparlament geeinigt.
Bislang war die Voraussetzung dafür, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es künftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht.
dpa/sh