Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seines Vorgehens gegen den mittlerweile verstorbenen Oppositionellen Alexej Nawalny und sein Umfeld verurteilt.
Die Maßnahmen der russischen Behörden verletzten etwa die Menschenrechte auf Achtung der Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, entschied das Gericht in Straßburg.
Die 139 Beschwerdeführer wurden dem Gericht zufolge ab 2019 zum Ziel Maßnahmen der russischen Behörden. Es ging demnach um Durchsuchungen in Wohnungen und Geschäftsräumen, die Beschlagnahme von Eigentum, das Einfrieren von Bankkonten und die Einstufung der von Nawalny gegründeten Stiftung als sogenannter "ausländischer Agent".
dpa/moko