Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verbot ritueller Schlachtungen ohne Betäubung gebilligt.
Die seit 2019 in Flandern und der Wallonie geltende Vorschrift, dass Tiere vor dem Schlachten ausnahmslos zu betäuben seien, stelle keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit dar, urteilten die Straßburger Richter.
Muslimische und jüdische Kläger hatten argumentiert, dass das Schächtungsverbot es ihnen erschwere, die Vorschriften ihrer jeweiligen Religion zu beachten.
Als die Zuständigkeit für das Wohl von Tieren 2019 an die Regionen überging, haben die flämische und die wallonische Regierung Schlachtungen ohne Betäubung verboten. In der Region Brüssel bleibt das Schächten in Ausnahmefällen weiter erlaubt.
belga/mh
Eine überfällige und kohärente Entscheidung, damit in ganz Belgien in punkto Schlachtungen die gleichen Gesetze respektiert werden. Also hoffentlich auch bald in der Region Brüssel Hauptstadt.
So soll es sein. Vernunft ist wichtiger als religiöse Fantasien.
Ich frag mich nur, warum religiöse Schlachtungen mit Betäubung abgelehnt werden von muslimischen und jüdischen Verbänden. Wo liegt der Unterschied zum Schlachten ohne Betäubung ?
Fragt sich nur, inwieweit dieses Verbot sich auch in der Praxis bewährt. Das ist die große Frage.