Die EU-Kommission lockert eine Umweltauflage für europäische Bauern, obwohl sie dabei nicht von einer Mehrheit der EU-Staaten unterstützt wird.
Rückwirkend zum 1. Januar werde die Vorgabe ausgesetzt, vier Prozent des Ackerlandes brachliegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen, teilte die Behörde mit.
Voraussetzung, um die Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, ist nach Angaben der EU-Kommission, dass Bauern im Gegenzug auf vier Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen oder Erbsen beziehungsweise Zwischenfrüchte anbauen. In einem ersten Vorschlag war noch von sieben Prozent Ackerfläche für stickstoffbindende Pflanzen die Rede.
Durch die Auflage, Flächen brachliegen zu lassen, sollten die Umwelt geschützt und das Artensterben gebremst werden.
dpa/mh