Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch.
Bislang muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob sie aus der EU stammen oder nicht. In Zukunft muss auch vermerkt werden, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.
Auch für Säfte und Marmeladen soll es bald neue Regeln geben. Für ein Kilogramm Konfitüre müssen den Angaben zufolge künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt aber als Formsache.
dpa/jp