Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Außerdem müssen größere Unternehmen einen Plan vorlegen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar ist.
Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling verantwortlich. Der Finanzsektor soll zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden.
dpa/est