Bereits voriges Jahr wurde entschieden, unter anderem die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen.
Ab Januar 2023 sollen auch bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich klassifiziert werden können. Die Aufnahme in die Taxonomie soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, nachhaltige Projekte zu identifizieren und in diese zu investieren.
Die österreichische Klage gegen die Europäische Kommission stützt sich auf inhaltliche und rechtliche Argumente. Laut der EU-Taxonomie dürfe eine nachhaltige Energieform zu keinen schweren Umweltproblemen führen, sagte Gewessler. Das sei bei Atomkraft aber der Fall, da sie mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sei.
dpa/sh