Damals war die Klage eines Deutschen auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen worden.
Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. Dort habe die Medienstelle noch am 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien.
Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Tausende Touristen sollen nicht zuletzt aufgrund der teils chaotischen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Teilen Europa verbreitet haben.
dpa/vk