Das gilt auch, wenn das Gold vorher in ein Drittland verkauft wurde. Das steht im siebten Sanktionspaket der EU gegen Russland, das am Abend im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Nach Angaben der EU-Kommission gibt es beim Gold-Embargo Ausnahmen für persönlichen Goldschmuck auf Privatreisen.
Es ist das siebte Paket, auf das sich die 27 EU-Länder geeinigt haben, um auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zu reagieren.
dpa/est