Der Notfallplan soll in Kraft treten, wenn freiwillige Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um eine Versorgung von privaten Haushalten oder etwa Krankenhäusern sicherzustellen.
Voraussetzung wäre, dass mindestens zwei EU-Staaten wegen einer Unterversorgung mit Gas akute Notsituationen befürchten. Wie stark die EU-Staaten ihren Gasverbrauch reduzieren müssten, ist noch unklar.
dpa/vk