EU-Staaten, die ihre Grenzen längerfristig kontrollieren wollen, sollen demnach die EU-Kommission informieren und die Kontrollen begründen. Sie müssen auch einen genauen Zeitraum festlegen. Die EU-Kommission kann Empfehlungen abgeben.
Die EU-Länder müssen das Gesetz nun mit dem Europaparlament verhandeln, bevor es in Kraft treten kann.
dpa/cd