Es ist das erste Mal, dass die Kommission diese Rechtsgrundlage aktiviert. Sie wurde nach den Balkankriegen in den 90er Jahren geschaffen, musste aber noch nie in Kraft gesetzt werden.
Konkret heißt das: Alle EU-Mitgliedstaaten schaffen das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Sie erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU von bis zu drei Jahren.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine sind bereits mehr als 650.000 Menschen in die benachbarten EU-Staaten geflüchtet. Alleine in Polen sind nach Regierungsangaben seit Beginn des Ukraine-Kriegs rund 500.000 Flüchtlinge aus dem Nachbarland angekommen.
belga/sh