Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein.
Davor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle - egal, ob geimpft oder genesen - auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.
Seit Anfang Januar hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel (geimpft oder genesen).
Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern gilt die 3G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.
In dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern sind fast 81 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Die täglichen Corona-Fallzahlen gingen zuletzt zurück.
dpa/est