Künftig muss im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn kein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Das gilt zum Beispiel für Fußgängerzonen und Warteschlagen, wie Bundeskanzler Nehammer in Wien ankündigte.
Außerdem wird der Handel zu Kontrollen verpflichtet, damit die 2G-Regel - also Einlass nur für Geimpfte und Genesene - eingehalten wird.
dpa/mh