Grund sind umstrittene Urteile des polnischen Verfassungsgerichts zum Status von EU-Recht. In einem dieser Urteile war festgehalten worden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.
Die EU-Kommission äußerte auch erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.
Ungeachtet internationaler Kritik baut die polnische Regierungspartei PiS seit Jahren das Justizwesen des Landes um und setzt Richter damit unter Druck.
Die EU-Kommission hat wegen der Reformen schon mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Mehrere Reformen wurden gekippt.
dpa/est