Clubs und Diskotheken ist der Betrieb bereits untersagt.
Zudem wird in der neuen, ab Freitag gültigen, Corona-Schutzverordnung das bundesweit geltende Feuerwerksverbot an Silvester offiziell gemacht. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind grundsätzlich verboten, das private Abbrennen von Pyrotechnik ist an beliebten Plätzen und Straßen untersagt. Wo genau, müssen laut Schutzverordnung die Behörden vor Ort festlegen.
dpa/est