3 Kommentare

  1. Vorwürfe sollten die Betroffenen doch eher an die Organisatoren dieses Himmelfahrtkommandos richten. Nicht an die britische oder französische Küstenwacht.

  2. Und wenn ein Fischkutter in Seenot gerät, soll der Kapitän sich an wen genau wenden, Herr Scholzen? Den Hersteller?

  3. "Nach internationalem Seerecht (SOLAS von 1974 und Internationales Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung) und seemännischer Tradition ist jeder Schiffsführer auf hoher See innerhalb seiner Möglichkeiten verpflichtet, unabhängig von Nationalität, Status und Umständen, in welchen sich die Hilfesuchenden befinden, bei Seenot unverzüglich Hilfe zu leisten, wenn er über eine konkrete Notsituation informiert wird.
    Staaten haben nach SAR-Konvention von 1979 bei Seenot ebenfalls Hilfe zu leisten und die Hilfesuchenden medizinisch zu versorgen und schnell an einen sicheren Ort zu bringen."
    (Wikipedia)