Es gebe keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen habe, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte.
Beschuldigt waren fünf Amtsträger, darunter Ischgls Bürgermeister. Ihnen war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben.
Vor dem Landgericht Wien sind allerdings noch zahlreiche Zivilverfahren anhängig, in denen Angehörige von Corona-Opfern auf Schadenersatz klagen.
dpa/jp